Wichtige Entscheidung für städtische Bedienstete
Düsseldorf, 21. November 2011
Als ein weiteres eingehaltenes Versprechen hat der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfram Kuschke den Erlass des NRW-Innen- und Kommunalministeriums über die Zulassung von Beförderungen in Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept und in Nothaushaltskommunen bezeichnet. Für die Kommunen bedeutet dies, dass der Weg für Beförderungen frei ist. „Für die Beschäftigten unserer Feuerwehr oder in den Fachabteilungen der Verwaltung bedeutet dies, dass endlich der Beförderungsstau aufgelöst werden kann. Letztendlich wird dadurch auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesteigert.“
Der SPD-Politiker machte aber gleichzeitig auch deutlich, dass einer wilden Beförderungsorgie mit dem Erlass nicht Tür und Tor geöffnet worden sei. „Auch wenn nun mit der Kommunalaufsicht durch den geänderten Paragraphen 76 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung zeitlich flexibel ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen kann, können Beförderungen nur im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben geschehen“, so Kuschke. Jetzt liege es in der Hand der Verwaltungsspitzen, angemessen mit dem Instrument umzugehen, das sie von Kommunalminister Ralf Jäger bekommen habe.
Der SPD-Politiker machte aber gleichzeitig auch deutlich, dass einer wilden Beförderungsorgie mit dem Erlass nicht Tür und Tor geöffnet worden sei. „Auch wenn nun mit der Kommunalaufsicht durch den geänderten Paragraphen 76 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung zeitlich flexibel ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen kann, können Beförderungen nur im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben geschehen“, so Kuschke. Jetzt liege es in der Hand der Verwaltungsspitzen, angemessen mit dem Instrument umzugehen, das sie von Kommunalminister Ralf Jäger bekommen habe.






